Solidarisch finanziertes Grundeinkommen
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Solidarisch finanziertes Grundeinkommen

100 bis 150 volljährige Teilnehmer zahlen monatlich 10 € auf ein Treuhandkonto ein und gewähren einer gewählten Person ein monatliches Grundeinkommen in Höhe von 1.000 bis 1.500 €
 
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BeitragThema: Treuhandkonto   Treuhandkonto Icon_minitimeDi Jan 14, 2014 11:39 pm

Treuhänder: Lutz Wilde
Zweck: "SGE-Potsdam"
IBAN: DE91 4306
0967 4076 4494 00

Link zur Selbstverpflichtung:

https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxiZ2Vwb3RzZGFtfGd4OjU4ZjcxNGZhYzc1OTBjOGU

Vorbereitung

Die Veranstalter bestimmen einen Treuhänder, der ein Konto einrichtet und betreut. Danach finden sich 100 bis 150 volljährige Teilnehmer dazu bereit, ein Jahr monatlich mindestens 10 € (insgesamt
120 €) auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Von der Summe wird eine Person (nachfolgend Grundi
genannt) aus dem Kreis der Einzahler mit einem Grundeinkommen in Höhe von 1.000 bis 1.500 €
ausgestattet (bei 100 Teilnehmern beträgt das SGE 1.000 €, bei 150 Teilnehmern 1.500 €).
Anmerkung: Das SGE darf weder zu hoch noch zu niedrig sein, damit es seinen Zweck erfüllt. Es
ist daher zwingend erforderlich, dass jeder Teilnehmer diese Bedingungen einhält!

Ablauf

Der Teilnehmer meldet sich auf www.bge-potsdam.de mit einem frei gewählten Benutzernamen an.
Er druckt die Selbstverpflichtung aus und erklärt darin, dass er einen monatlichen Dauerauftrag
über 10 € einrichten und ein Jahr sein Zahlungsversprechen einhalten wird. Außerdem teilt er mit,
ob er sich als Grundi zur Wahl stellt oder nur Unterstützer sein will. Dann sendet er die SV per Post
an die Veranstalter. Nach Eingang der unterschriebenen Selbstverpflichtung wird der Zugang zum
Online-Forum freigeschaltet. Wichtig: Wer sich als Grundi zur Wahl stellen will, begründet im
Forum (mit max. 240 Zeichen), aus welchem Grund man ihn wählen sollte. Bei der Wahl hat jeder
Teilnehmer drei Stimmen, die auf 1 – 3 andere Personen verteilt werden können. Für sich selbst darf
der Teilnehmer NICHT stimmen, da seine Stimmen sonst ungültig werden! Grundi wird derjenige,
der die meisten Stimmen erhält. Die Wahl ist NICHT anfechtbar!

Der Grundi erhält das Grundeinkommen am ersten des Monats im voraus. Im Gegenzug erklärt er
sich dazu bereit, den Teilnehmern ab Beginn der Zahlungen 18 Monate lang Einblick in die aktuelle
Lebenssituation zu geben und Fragen von Medien und interessierter Öffentlichkeit zu beantworten.
Für steuer- und versicherungsrechtliche Folgen, die aus der Zahlung des SGE an den Grundi
resultieren, trägt dieser selbst die alleinige Verantwortung.

Ziel

Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, das jedem
Menschen, unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage, eine gesetzlich festgelegte und für jeden
gleiche finanzielle Basis schafft. Dafür ist keinerlei Gegenleistung zu erbringen. Ein BGE muss
Existenz sichernd, Teilhabe ermöglichend und an das Individuum gebunden sein (Definition des
Netzwerks Grundeinkommen).

Dies Projekt ist kein BGE, dient aber zu seiner Vorbereitung. Es bietet ein Experimentierfeld an. In
einer urbanen Umgebung kann das SGE die Menschen zusammenbringen und der fortschreitenden
Vereinzelung entgegenwirken. Das Vertrauen untereinander kann wachsen, die eigenen Vorurteile
können hinterfragt werden. Anstatt andere als Konkurrenz zu empfinden, können Kooperationen
entstehen und wachsen. Vielfältige Talente können entdeckt, respektiert und geschätzt werden.
Jeder Teilnehmer akzeptiert durch die Anmeldung automatisch diese Bedingungen.

Hinweis zu Gender Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint
die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit
hier nur die männliche Form verwendet wird.

Treuhänder: Lutz Wilde
Zweck: "SGE-Potsdam"
IBAN: DE91 4306
0967 4076 4494 00

Link zur Selbstverpflichtung:

https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxiZ2Vwb3RzZGFtfGd4OjU4ZjcxNGZhYzc1OTBjOGU
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https://bge-potsdam.forenverzeichnis.com
 
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